LEGAL · DRITTPLATTFORM-BEDINGUNGEN · STAND 17.04.2026
ENTWURF — nicht anwaltlich geprüft, nur zu internen Zwecken. Vor Live-Gang durch Fachanwält:in prüfen lassen.
Anhang/Modul zu den AGB-Brands (B2B) und den AGB-Creator (B2C) sowie Bestandteil des Connect-Flows.
Diese „Bedingungen zur Anbindung von Drittplattformen" (nachfolgend „Drittplattform-Bedingungen" oder „diese Bedingungen") regeln, unter welchen Voraussetzungen Nutzer der Plattform Collavo der [PLATZHALTER: Firmierung/Rechtsform der Betreibergesellschaft] (nachfolgend „Collavo", „wir", „Plattform"; ladungsfähige Anschrift, Vertretung und Registerangaben siehe Impressum) ihre Konten bei Drittplattformen — insbesondere Meta/Instagram (und Facebook), TikTok und YouTube/Google (nachfolgend einzeln „Drittplattform", gemeinsam „Drittplattformen") — mit Collavo verbinden, und welche Pflichten aus den Entwickler- und Plattformbedingungen dieser Drittplattformen den Nutzer dabei treffen.
Zweck des Dokuments (Passthrough). Collavo greift für die Funktionen Veröffentlichung („Publishing"), Abruf von Reichweiten-/Statistikdaten („Insights"/„Snapshots") sowie Konto-/Profilanbindung auf die offiziellen Programmierschnittstellen (APIs) der Drittplattformen zu und ist insoweit deren API-Client/Entwickler. Die Drittplattformen verpflichten Entwickler vertraglich, die Endnutzer der Entwickler-Anwendung an die jeweiligen Plattform-/Entwicklerbedingungen zu binden und über die Datennutzung sowie über bestimmte Rechte (insbesondere Widerruf und Löschung) transparent zu informieren. Diese Bedingungen setzen diese Vorgaben um und reichen die maßgeblichen Drittbedingungen an den Nutzer durch („Passthrough").
Zwei Einbindungswege. Diese Bedingungen werden dem Nutzer zweifach zugänglich gemacht und einbezogen (vgl. § 2):
Rolle von Collavo. Collavo ist technischer Intermediär und stellt die Infrastruktur bereit, über die Veröffentlichungen und Datenabrufe gegenüber den Drittplattformen technisch ausgelöst werden. Collavo ist nicht die Drittplattform, betreibt diese nicht und hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Richtlinien, Reichweiten-Algorithmen, Sperrentscheidungen oder Bedingungsänderungen. Die Veröffentlichung von Inhalten und die Bereitstellung von Insights erfolgen durch die jeweilige Drittplattform auf Grundlage des direkten Rechtsverhältnisses zwischen dem Nutzer und der Drittplattform.
Zweiseitige Plattform / Verbraucherbezug. Collavo richtet sich an Brand-Organisationen (unternehmerisch, B2B) und an Creator. Creator können Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sein. Diese Bedingungen sind daher so gefasst, dass sie der AGB-Inhaltskontrolle (§§ 305–310 BGB) und — soweit Verbraucher betroffen sind — den verbraucherschützenden Vorgaben standhalten. Zugunsten von Verbraucher-Creatorn gilt im Zweifel die nutzerfreundliche, enge Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB).
⚠️ Wichtiger Pflichthinweis (YouTube/Google). Bei Nutzung der YouTube-API-Dienste über Collavo gelten zusätzlich die YouTube Terms of Service (abrufbar unter https://www.youtube.com/t/terms) sowie die Google-Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://policies.google.com/privacy). Mit der Verbindung eines YouTube-/Google-Kontos erkennt der Nutzer diese ausdrücklich an. Siehe näher § 7.
⚠️ Zwingend sichtbarer Pflichthinweis (von YouTube/Google vorgeschrieben). Mit der Verbindung eines YouTube-/Google-Kontos und der Nutzung der YouTube-API-Dienste über Collavo stimmt der Nutzer zu und erkennt an:
Diese beiden Verweise werden dem Nutzer unmittelbar im Connect-Flow angezeigt (nicht erst in einem verlinkten Volltext/PDF). Die UX-Umsetzung der unmittelbaren Sichtbarkeit (eigene, klar erkennbare Anzeige der beiden Links vor der OAuth-Autorisierung) ist vom Betreiber sicherzustellen und zu dokumentieren.